Objekt- bzw Bauüberwachung
– Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
– Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans.
– Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
– Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel.
– Rechnungsprüfung.
– Mitwirken bei der Kostenkontrolle.
– Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche.
– Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
Objektbetreuung und Dokumentation
– Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmern.
– Überwachen der Beseitigung von Mängeln, innerhalb der Gewährleistungsansprüche.
– Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.